Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

In Deutschland ist das Thema ‚Sprache‘ gerade in aller Munde. Sprache bestimmt nicht nur unser Denken, sondern auch unser Handeln. Neben Deutsch werden in Deutschland viele andere Sprachen gesprochen, denn unser Grundgesetz garantiert jedem das Recht seine eigene Sprache zu sprechen. Doch nicht alle Sprachen sind gleich in ihrem rechtlichen Status. Besonders geschützt sind Dänisch, Obersorbisch, Niedersorbisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch, Romanes als Minderheitensprachen und Niederdeutsch als Regionalsprache.

Diesen besonderen Schutzstatus regelt die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, engl. European Charter for Regional or Minority Languages. Die Charta ist vom Europarat formuliert worden und hat das Ziel, alle Minderheiten- und Regionalsprachen Europas als kulturelles Erbe zu bewahren und zu schützen. Diese Zusammenarbeit der europäischen Staaten soll die staatenübergreifende Zusammenarbeit stärken. Außerdem steht der Schutz der kleinen, vom Aussterben bedrohten Sprachen im Vordergrund. Die Charta ist das erste Dokument seiner Art weltweit.

Am 5. November 1992 wurde die Charta gezeichnet und bis heute von über 25 Staaten unterzeichnet, jedoch noch nicht von allen ratifiziert (rechtskräftig bestätigt). Deutschland ratifizierte das Dokument 1998 und am 1. Januar 1999 trat es in Kraft.  Die Sprachencharta gilt aktuell für 79 Sprachen, die von 203 Minderheiten gesprochen werden.

In der Sprachencharta verpflichtet sich Deutschland die Minderheitensprachen Dänisch, Obersorbisch, Niedersorbisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch, Romanes und die Regionalsprache Niederdeutsch in den Gebieten, in denen sie gesprochen werden, besonders zu schützen. Diese Verpflichtung ist jedoch nicht an Sanktionen geknüpft, falls die Schutzmaßnahmen aus verschiedenen Gründen nicht erfüllt werden. Auch gibt es keine Kontrollinstanz, die die Maßnahmen überprüft und bewertet. Es liegt allein in der Hand jedes einzelnen Staates die unterschriebene und ratifizierte Charta umzusetzen.

Der Aufbau der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen gliedert sich in fünf Abschnitte.

Abschnitt 1 definiert, was genau eine Regional- bzw. Minderheitensprache ist und wo sie angesiedelt sind. Dabei ist die Unterscheidung von historischen Minderheiten in den betreffenden Gebieten klar von migrantischen Minderheiten abgegrenzt. Auch Dialekte sind in der Charta nicht gesondert aufgeführt.

Abschnitt 2 beschäftigt sich im Wesentlichen mit den Zielen der Charta und den Möglichkeiten, die jeder Staat hat, um ‚seine‘ Sprachen zu schützen.

Abschnitt 3 enthält einen Maßnahmenkatalog für alle Bereiche des öffentlichen Lebens z.B. Bildung, Kultur, Wirtschaft oder Medien. Dabei sollen laut Vereinbarung möglichst viele Maßnahmen umgesetzt werden. Nicht alle sind jedoch immer möglich.

Abschnitt 4 regelt die Anwendung der Charta. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich regelmäßig Berichte zur Umsetzung zu verfassen. Jedoch drohen keinen rechtlichen Konsequenzen bei Verweigerung der Berichte.

Abschnitt 5 sind Schlussbestimmungen.

In Deutschland sind auf Bundesländerebene Gesetzte zum Schutz der beheimateten Minderheiten erlassen worden, die unterschiedlich umgesetzt werden. Als einzige Minderheitensprache ist das Romanes nicht an ein spezielles Siedlungsgebiet gebunden, wird daher leider weniger intensiv gefördert als die anderen Sprachen. Für jede der geschützten Sprachen sind im Einzeln Maßnahmen zur Sprachpflege etc. erarbeitet worden. Ausschlaggebend für die Intensivität der Maßnahmen sind oft finanzielle und ressourcenvorherrschende Faktoren.

Von einigen Wissenschaftlern wird v.a. die Definition des Begriffes ‚Regionalsprache‘ kritisiert. Auch die Nichtbeachtung der zahlreichen Dialekte stellt einen Kritikpunkt da. Doch abgesehen davon vereint die Sprachencharta viele Länder in ihren Bemühungen ihre sprachliche Vielfalt zu erhalten und auch nach außen hin sichtbar zu machen. Besonders der Schutz von kleinen Sprachen ist eine große Aufgabe, die wahrscheinlich nie enden wird.

Quelle

Lebsanft, Franz & Wingender, Monika (Hrsg.). Die Sprachpolitik des Europarats. Die „Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ aus linguistischer und juristischer Sicht. De Gruyter, Berlin 2012

Die europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list?module=treaty-detail&treatynum=148

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